Ratgeber - Leistungen der Unfallversicherung - Invalidität und Todesfall








Die Unfallversicherung  - Was wird versichert ?

Die Unfallversicherung gehört in Deutschland zu den sehr häufig abgeschlossenen Versicherungen. Für den Fall, das ein mit einer Unfallversicherung Versicherter einen Unfall erleidet und einen bleibenden Gesundheitsschaden davonträgt, werden die Leistungen einer Unfallversicherung in Anspruch genommen.


Leistung bei Invalidität

Wenn es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten kommt, wird eine einmalige Kapitalleistung von der Unfallversicherung erbracht. Wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, wird eine Rentenzahlung von der Unfallversicherung geleistet. Nach der mit der Unfallversicherung im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität des Versicherten richtet sich die Höhe der zu zahlenden Leistung.


Die Unfallversicherung  -  Leistung bei Todesfall

Wenn der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tod führt, entsteht entsprechend der Höhe der vereinbarten Todesfallsumme ein Anspruch auf Leistung für den in dem Vertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Darüber hinaus leistet der Versicherer der Unfallversicherung bei einer vereinbarten Todesfall-Leistung eine Vorauszahlung, wenn eine bei dem Versicherten eine Invalidität bereits kurz nach einem Unfall abzusehen ist.








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