Die Unfallversicherung gehört in Deutschland zu den sehr häufig abgeschlossenen
Versicherungen. Für den Fall, das ein mit einer
Unfallversicherung Versicherter einen Unfall erleidet und einen bleibenden
Gesundheitsschaden davonträgt, werden die Leistungen einer Unfallversicherung
in Anspruch genommen.
Wenn es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung
der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten kommt,
wird eine einmalige Kapitalleistung von der Unfallversicherung erbracht.
Wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, wird eine
Rentenzahlung von der
Unfallversicherung geleistet. Nach der mit der Unfallversicherung im
Vertrag vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität des
Versicherten richtet sich die Höhe der zu zahlenden Leistung.
Wenn der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tod führt, entsteht entsprechend der Höhe der vereinbarten Todesfallsumme ein Anspruch auf Leistung für den in dem Vertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Darüber hinaus leistet der Versicherer der Unfallversicherung bei einer vereinbarten Todesfall-Leistung eine Vorauszahlung, wenn eine bei dem Versicherten eine Invalidität bereits kurz nach einem Unfall abzusehen ist.