Ratgeber - Leistungen der Unfallversicherung - Tagegeld und Rente








Die Unfallversicherung

Unfallrente
Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird von der Unfallversicherung eine Unfallrente erbracht. Die Unfallrente wird meist monatlich und lebenslang an den Versicherten gezahlt.

Krankentagegeld
Das mit der Unfallversicherung vereinbarte Krankentagegeld wird für die Dauer der Krankschreibung als Folge eines Unfalls gezahlt.

Krankenhaustagegeld
Das mit der Unfallversicherung vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Üblicherweise ist das Krankenhaustagegeld jedoch auf maximal 2 bis 3 Jahre begrenzt.








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