Unfallrente
Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird von der
Unfallversicherung eine Unfallrente erbracht. Die Unfallrente wird meist
monatlich und lebenslang an den Versicherten gezahlt.
Krankentagegeld
Das mit der Unfallversicherung vereinbarte Krankentagegeld wird für die
Dauer der Krankschreibung als Folge eines Unfalls gezahlt.
Krankenhaustagegeld
Das mit der Unfallversicherung vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für
jeden Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in
vollstationärer Heilbehandlung befindet. Üblicherweise ist das
Krankenhaustagegeld jedoch auf maximal 2 bis 3 Jahre begrenzt.