Ratgeber - Unfallversicherung - Genesungsgeld, Übergangsleistungen, Sofortleistungen








Die Unfallversicherung  - Genesungsgeld

Genesungsgeld durch die Unfallversicherung wird in der Regel in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das das mit der Unfallversicherung vereinbarte Krankenhaustagegeld geleistet. Die Leistung der Unfallversicherung ist allerdings auf maximal 100 Tage begrenzt. Erst ab dem Tage der Entlassung aus dem Krankenhaus entsteht der Anspruch auf Genesungsgeld. Genesungsgeld kann bei einer Unfallversicherung nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.


Übergangsleistung

Wenn nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall eines Versicherten noch eine hundertprozentige Beeinträchtigung besteht, werden 50 % der mit der Unfallversicherung vereinbarten Übergangs-Leistung erbracht. Wenn nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % besteht, wird von der Unfallversicherung die volle vereinbarte Übergangsleistung bezahlt.


Die Unfallversicherung  -  Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Die Sofort-Leistung bei Schwerstverletzungen kann direkt nach einem Unfall in Anspruch genommen werden.


Kosmetische Operationen

Wenn der Körper des Versicherten durch einen Unfall so stark entstellt ist, dass die versicherte Person sich zu einer kosmetischen Operation entschließt, erstattet der Versicherer die Behandlungskosten und die Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.








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