Die KFZ Teilkasko und Vollkaskoversicherung - Eine freiwillige
Versicherung
Ergänzend zu der
Haftpflichtversicherung bieten die Versicherungsgesellschaften freiwillige
Versicherungen gegen Schäden am eigenen Fahrzeug an. Diese nennt man Kfz-Teilkaskoversicherung.
Hier unterscheidet man die Teilkaskoversicherung, die für Schäden durch
Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Brand, Explosion, Glasbruch
und Wildunfälle aufkommt, sowie die Vollkaskoversicherung, die zusätzlich
selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Bei grob fahrlässigem
oder vorsätzlichen Handel ist die Vollkaskoversicherung jedoch von der Zahlungspflicht
befreit.