In der
Risikolebensversicherung wird nach dem Tod der versicherten Person die
versicherte Todesfallsumme an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Übliche Formen sind die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme
und die Risikolebensversicherung mit einer über die Laufzeit fallenden Versicherungssumme.
Bei fallender Versicherungssumme vermindert sich die Versicherungssumme
über die gesamte Versicherungszeit um einen vorgegebenen Betrag. Diese Form
der Risikolebensversicherung wird oft in Verbindung mit Darlehensverträgen
zu deren Absicherung genutzt. In der Regel wird eine solche Absicherung
über eine Risikolebensversicherung durch die Darlehensgeber zu deren Absicherung
gefordert. Die Höhe der Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit
in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Dies wirkt sich mindernd
auf die in die Risikolebensversicherung zu zahlenden Beiträge aus.
Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme ist
in der Regel die Versicherung für Partner oder andere Familienmitglieder.
Diese Form der Risikolebensversicherung dient der Absicherung wirtschaftlich
voneinander abhängiger Personen wie z.B. Ehepaare.
Der Beitrag in die Risikolebensversicherung bzw. die Höhe der Versicherungsprämie der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Lebensweise, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person. Weiterhin wird die Beitragshöhe der Risikolebensversicherung von der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit der Risikolebensversicherung mitbestimmt.