Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen immer mit dem Abschluss der Versicherung
ausgehändigt. Die
Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung variieren je nach Form und
Anbieter der Versicherung. Informieren können Sie bereits vor Abschluss
ausführlich über die allgemeinen Vertragsbedingungen bei der jeweiligen
Rechtsschutzversicherung.
In der Regel vereinbaren Sie bei
Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags eine Laufzeit. Diese
Laufzeit verlängert sich regelmäßig bei Nichtkündigung automatisch um ein
Jahr. Wollen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen, so setzten Sie
Ihren Rechtsschutzversicherer 1 Monat vor der geplanten Kündigung darüber
schriftlich in Kenntnis. Weiterhin gelten die in dem Vertrag der Rechtsschutzversicherung
ausgehandelten Kündigungsfristen. Diese variieren je nach Anbieter und Vertrag.
Die Möglichkeit innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen besteht ebenfalls.
Es besteht für die Rechtsschutzversicherung dann jedoch ein Anspruch auf
die Zahlung einer Entschädigung. In der Regel hat der Rechtsschutzversicherer
einen Restanspruch auf die Versicherungsbeiträge bis zum des jeweiligen
Jahres.
Vor deutschen Gerichten werden jährlich ca. 14 Millionen private Rechtsstreitigkeiten verhandelt. Wer ohne ein Kostenrisiko vor Gericht klagen kann, setzt häufig seine Ansprüche gegenüber Dritten leichter durch. Das finanzielle Risiko eines Verlustes ist erheblich geringer. Bereits jeder zweite Haushalt in Deutschland hat sich gegen dieses Kostenrisiko der Rechtsstreitigkeit abgesichert. Eine Rechtsschutzversicherung gibt es bereits ab ca. 4,60 Euro Monatsbeitrag. Gerichtsverfahren sind nicht immer zu vermeiden und sehr schnell können die damit verbundenen Kosten unüberschaubar werden. Eine Rechtschutzversicherung kann die Kosten einer privatrechtlichen Auseinandersetzung übernehmen. Zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens fallen beispielsweise die Gutachterkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts, eventuelle Sachverständigenkosten und Zeugengelder. Grundsätzlich können sich in einer privaten Rechtsschutzversicherung alle nichtselbstständigen Personen versichern. Die Ehepartner der versicherten Person, deren minderjährige sowie volljährige im Haushalt lebende Kinder die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden , sind automatisch mitversichert, sofern diese das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.