Versicherungen - Privathaftpflicht - Leistungen, Laufzeiten und Ausschlüsse




Leistungen der Privathaftpflicht

Im Falle eines durch den Versicherungsnehmer verursachten Schadens besteht die Aufgabe der Haftpflichtversicherung darin, Schadenersatzansprüche durch den Geschädigten zu begleichen. Insofern berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten bestehen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die finanzielle Wiedergutmachung des eingetretenen Schadens. Sollten die Ansprüche als nicht gerechtfertigt angesehen werden, so wird von der privaten Haftpflichtversicherung die Abwehr der geforderten Ansprüche, z.B. Prozess- und Anwaltskosten im Falle eines entstandenen Rechtsstreites übernommen .


Laufzeit einer Privathaftpflichtversicherung

Die Laufzeit einer privaten Haftpflichtversicherung sollte Versicherungsnehmer mit der Versicherung aushandeln. Bei einer kürzeren Laufzeit besteht problemlos die Möglichkeit eines Versicherungswechsels, falls von anderen Versicherungsgesellschaften günstigere Tarife oder bessere Leistungen angeboten werden. 


Haftungsausschlüsse einer privaten Haftpflichtversicherung

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es natürlich Haftungsausschlüsse, Schadensfälle in denen die Versicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommt. In einer Haftpflichtversicherung sind folgende Fälle grundsätzlich nicht versicherungsfähig:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet
- Schäden, die der Versicherungsnehmer nächsten Verwandten (Ehepartner oder Kinder) zufügt
- Schäden, die von dem Versicherungsnehmer mutwillig und/oder vorsätzlich zugefügt wurden
- Schäden, die durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen verursacht wurden
- Geldstrafen und Geldbußen des Versicherungsnehmers








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