Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine Todesfallabsicherung und
eine Kapitalanlage. Bei Versterben der versicherten Person zahlt die Kapitallebensversicherung
die vereinbarte Todesfallsumme an den oder die Bezugsberechtigten aus. Sollte
die versicherte Person den Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlebt,
so wird von der Versicherungsgesellschaft eine so genannte Erlebensfallleistung
an den Bezugsberechtigten, welches in den meisten Fällen der Versicherungsnehmer
selbst ist, durch die Lebensversicherung ausgezahlt.
Die Höhe der
Versicherungssumme einer Kapitallebensversicherung berechnet sich aus
der Summe aller innerhalb der Laufzeit eingezahlten Beiträge abzüglich der
Verwaltungskosten, verzinst mit einem Zinssatz. Dieser Betrag würde sich
bei einer gleich bleibenden Verzinsung über die gesamte Vertragslaufzeit
ergeben. Die tatsächlich erreichbaren Leistungen einer Kapitallebensversicherung
im Erlebensfalle liegen aufgrund von Zinsschwankungen unter bzw. über diesem
Betrag. Die Untergrenze der Auszahlung durch die Lebensversicherung ist
die garantierte Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung, sofern
der Vertrag unverändert bis zum Ablauf fortgeführt wird. Der Teil der Auszahlung,
der die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, entspricht der Überschussbeteiligung
der Kapitallebensversicherung.
Die Kapitallebensversicherung war wegen steuerlicher Vorteile über einen
längeren Zeitraum eine weit verbreitete Kapitalanlage. Allerdings sind Auszahlungen
von Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden,
nicht mehr von der Steuer befreit.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den
Rückkaufswert
der Kapitallebensversicherung. Dieser entspricht aber nicht dem tatsächlichen
Vertragswert zum Kündigungstermin, sondern ist in der Regel niedriger.