Die
Rechtschutzversicherung ist in den Bereichen Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz,
Berufsrechtsschutzversicherung und Haus- bzw. Wohnungsrechtsschutzversicherung
werden über getrennte Versicherungspolicen abzuschließen.
Man unterscheidet zwischen einer gewerblichen und privaten Rechtsschutzversicherung.
Für private Kunden sind die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung geringer
als für gewerbliche Kunden der Rechtsschutzversicherung. Nur wenn ein Kunde
keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausführt,
können bei der
Rechtsschutzversicherung die Tarife für private Kunden beantragt werden.
Wählen kann der Versicherungsnehmer bei den Rechtsschutzversicherungen zwischen
Single- und Familientarifen.
Generell müssen der Versicherung vollständige und wahrheitsgetreue Angaben über den Schaden gemeldet werden. Bei größeren Schäden sollte man eventuell einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Holen Sie sich noch vor Beginn eines Rechtsstreits eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sollten während des Verfahrens zusätzliche, vorher nicht kalkulierte Kosten entstehen, sollten die Übernahme immer mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgesprochen werden.