Ratgeber - Die Gebäudeversicherung - Was wird versichert ?- Schadenfall - Kündigung








Die Gebäudeversicherung  - Was wird versichert ?

Die Gebäudeversicherung versichert Schäden am Wohngebäude die durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind. Je nach Police wird auch ein Teil der eventuell notwendigen Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Bewegungsarbeiten durch die Gebäudeversicherung übernommen. Ebenfalls werden von der Gebäudeversicherung Mietausfälle die wegen eines eingetretenen Schadens entstehen erstattet. 

Die Gebäudeversicherung  - Erweiterungen der Versicherung

Soll die Gebäudeversicherung auch bei weiteren Schäden bzw. Zusatzleistungen bezahlen, gibt es die Möglichkeit, die üblichen Basisleistungen zu erweitern. Informieren Sie sich über die möglichen Erweiterungen bei Ihrer zukünftigen Gebäudeversicherung bei den potentiellen Versicherern.

Die Gebäudeversicherung  - Wie verhalte ich mich in einem Schadenfall ?

- Sie haben die Verpflichtung, den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Setzen Sie Ihre Gebäudeversicherung umgehend von dem Vorfall in Kenntnis.
- Ein Schadensformular wird Ihnen von der Gebäudeversicherung zugesandt, senden
  Sie dieses ausgefüllt an Ihre Gebäudeversicherung zurück.
- Erstellen Sie eine Auflistung der beschädigten Gegenstände.
- Bei größeren Schäden wird ein Sachverständiger von Ihrer Gebäudeversicherung an Ort und Stelle
  geschickt.

Die Gebäudeversicherung  - Wie kann ich diese Versicherung kündigen ?

In der Regel vereinbaren Sie bei Abschluss des Gebäudeversicherung eine Laufzeit. Diese Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um ein Jahr. Wollen Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen, so setzten Sie Ihren Gebäudeversicherer 1 Monat vor der geplanten Kündigung darüber schriftlich in Kenntnis. Weiterhin gelten die in dem Vertrag der Gebäudeversicherung ausgehandelten Kündigungsfristen. Die Möglichkeit innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen besteht ebenfalls. Es besteht für die Gebäudeversicherung dann jedoch ein Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung. In der Regel hat der Gebäudeversicherer einen Restanspruch auf die Versicherungsbeiträge bis zum des jeweiligen Jahres.

Die Gebäudeversicherung  - Vertragsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen zu Ihrer Gebäudeversicherung werden Ihnen bei dem Abschluss der Versicherung ausgehändigt. Informieren können Sie sich aber bereits vorher über die Vertragsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung und vergleichen Sie verschiedene Anbieter.








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