Laut deutscher Statistik wird ungefähr jeder fünfte Angestellte und jeder
dritte Arbeiter bereits vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.
Die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen des
Skelett - und Bewegungsapparates, des Herz- bzw. Gefäßsystems sowie psychische
Erkrankungen. Von der Berufsunfähigkeit betroffenen Personen verlieren ihren
Arbeitsplatz und haben finanzielle Einschränkungen hinzunehmen.
Die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt bei Berufsunfähigkeit
im Durchschnitt nur etwa 27 % des letzten Bruttogehalts. Bei Berufsanfängern,
Selbständigen und Freiberuflern ist der
Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung oft noch geringer
oder entfällt sogar vollständig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet
einen umfassenden zusätzlichen Schutz, die Berufsunfähigkeitsversicherung
sichert sowohl Unfall- als auch
Krankheitsfolgen ab. Finanzielle Einbußen können durch die Berufsunfähigkeitsversicherung
ausgeglichen werden.
Der zu zahlende Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich
nach dem Alter, dem Beruf, dem Geschlecht und dem aktuellen Gesundheitszustand
des zu Versichernden. Weiter Kriterien für die Beitragshöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung
sind die Versicherungsdauer und die Höhe der mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
vereinbarten monatlichen Rentenzahlung.
Der zu zahlende Beitrag in die Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch
eine so genannte Karenzzeit reduziert werden. Die Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung
beginnt dann erst nach einer vereinbarten Frist von 6, 12, oder 24 Monaten
nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.