Ratgeber - Berufsunfähigkeitsversicherung - Wann ist man berufsunfähig ?








Berufsunfähigkeitsversicherung  - Wann ist man berufsunfähig ?

Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls auf Dauer außer Stande ist, seinen Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Dabei ist es für die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, ob ein andersartiger Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen die Ausbildung des Versicherten und das beruflich erworbene Wissen sowie die bisherigen Arbeitsinhalte und die bisherige Gehaltseinstufung eine Rolle.

Berufsunfähigkeitsversicherung  - Wie hoch ist die Rente ?

Kommt es bei der versicherten Person zu einer Berufsunfähigkeit, so richten sich die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität des Betroffenen ist. Bereits bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad die Rente bezahlt werden soll. Der Kunde kann zwischen zwei Systemen wählen. Alle Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten die so genannte Pauschalregelung an. Hierbei wird von der Berufsunfähigkeitsversicherung die volle Rente zugesichert wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern lohnt sich.

Berufsunfähigkeitsversicherung  - Das Staffelsystem

Da sich die Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten langsam entwickelt, dürfte sich für die meisten Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei 25 % Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte von der Berufsunfähigkeitsversicherung ab 75 % Berufsunfähigkeit.








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