Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
infolge von einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls
auf Dauer außer Stande ist, seinen Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen.
Dabei ist es für die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, ob ein andersartiger
Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit
spielen die Ausbildung des Versicherten und das beruflich erworbene Wissen
sowie die bisherigen Arbeitsinhalte und die bisherige Gehaltseinstufung
eine Rolle.
Kommt es bei der versicherten Person zu einer Berufsunfähigkeit, so richten
sich die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch danach, wie
hoch der Grad der Invalidität des Betroffenen ist. Bereits bei Vertragsabschluss
der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad
die Rente bezahlt werden soll. Der Kunde kann zwischen zwei Systemen wählen.
Alle Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten die so genannte Pauschalregelung
an. Hierbei wird von der Berufsunfähigkeitsversicherung die volle Rente
zugesichert wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig
ist. Ein
Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern lohnt sich.
Da sich die Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten langsam entwickelt, dürfte sich für die meisten Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei 25 % Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte von der Berufsunfähigkeitsversicherung ab 75 % Berufsunfähigkeit.