Versicherungen - Verbrauchernews








Bundesverfassungsgericht: Urteil zur Erbschaftssteuer

Die bislang angewendeten Regelungen zur Besteuerung von Erbschaften verstößt gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Änderung der bisher angewandten Erbschaftssteuer. Laut Bundesverfassungsgericht muss der Gesetzgeber für eine einheitliche und klare Bewertung jeglicher Art von Vermögen sorgen. Die derzeit geltende Regelung dürfen jedoch noch bis 2008 angewendet werden.

Aufgrund der Klage einer Frau aus Baden-Württembergstellte der damit betraute Bundesfinanzhof fest, dass der die Erbschaftsteuer angesetzte Verkehrswert von Immobilien nicht einheitlich ermittelt wird, sondern nach einer offensichtlich willkürlichen Festsetzung unterliegt. Dies bedeutet für die Betroffenen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

Nach dem Beschluss der Finanzrichter wurde der Fall von den Verfassungsrichtern übernommen. Der tatsächliche Verkehrswert einer Immobilie soll demnach zukünftig zur Grundlage der Festsetzung der Erbschaftssteuer herangezogen werden. Eine steuerliche Entlastung von Immobilien und Betriebsvermögen ist jedoch bei der Schaffung von "dem Gemeinwohl dienenden Wohnraum" möglich.

Ein zur Berechnung der Erbschaftssteuer einheitlich herangezogener Verkehrswert könnte eine zu einer stärkeren Belastung von zukünftigen Hauseigentümern führen. In Ausnahmefällen soll jedoch auch eine vollständige Befreiung denkbar sein. Solche staatlichen Privilegien sollen jedoch laut Bundesverfassungsgericht auf einer einheitlichen und für die Öffentlichkeit transparenten Basis beruhen. Von den auf dieses Thema spezialisierten Fachanwälten wird jedoch regelmäßig zu einer Übertragung des Eigentums schon zu Lebzeiten geraten.
 

Bußgeld bei der Benutzung eines PDA während der Fahrt

Mittlerweile weiß es wohl jeder Autofahrer: Wer während des Führens seines Kraftfahrzeuges sein Handy benutzt muss mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches kann einem nun beim Benutzen seines PDA während der Fahrt passieren. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe stellte fest, dass solche Orgenizer in die Gruppe der Mobilfunktelefone einzuordnen sind. Auch wenn ein solcher Organizer nicht zum Telefonieren genutzt werde sei ein in diesem Zusammenhag verhängtes Bußgeld angemessen.

In dem beim Oberlandesgericht vorliegenden Fall  wurde einem Autofahrer von einer Polizeistreife ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro verhängt. (OLG Karlsruhe, Az.: 3 Ss 219/05)
 

Die steuerliche Absetzung von Betreuungskosten für die Kinder

Das sollten Sie in Ihrer Steuerklärung beachten: Die Kinderbetreungskosten für Kinder über 3 und unter 6 Jahren können in Höhe von 75% von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4000 Euro pro Kind.

Zur Absetzung dieser Kosten ist das Ausfüllen der "Anlage Kind" bei der Abgabe der Steuererklärung notwendig. Erwerbstätige alleinerziehende Elternteile und Doppelverdiener können prinzipiell die Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren geltend machen. Auch hier liegt der anrechenbare Höchstbetrag bei 4000 Euro pro Kind. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bleibt hiervon unberührt.
 

Von dem Finanzamt anerkannte Ausgaben sind:

Kosten einer Tagesmutter
Betreuungskosten in einer Krabbelgruppe
Gebühren des Kindergartens
Gebühren des Kinderhortes
Kosten für die Betreuung auch in dem eigenen Haushalt
Kosten für Au-pair








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