Wenn Sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie im Regelfall jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten Ihre Krankenversicherung kündigen.
Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung während dieses Kalenderjahres die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen überschreiten, können Sie ab Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres in eine private Krankenversicherung wechseln..
Für alle Personen die nicht in einer privaten Krankenversicherung versichert werden können, gibt es als Alternative eine Zusatz-Krankenversicherung . Durch eine zusätzliche Krankenversicherung lässt sich der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse erheblich verbessern.