Gesetzliche Krankenversicherung - Kann ich mich freiwillig in der GKV versichern ?








Die freiwillige Versicherung in der GKV

Verschieden Gruppen können sich in Deutschland freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Zu diesem Personenkreis gehören:

- Empfänger von Sozialhilfe (Hartz IV)
- beamtete Personen
- Asylbewerber

Es besteht für die Empfänger von Sozialhilfe (Hartz IV) die Möglichkeit eine Versicherungskarte von einer Krankenkasse zu Abrechnungszwecken zu erhalten. In einem solchen Fall werden die entstehenden Kosten jedoch nicht von der Krankenkasse, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen, bezahlt.

Freiwillige Versicherung in der GKV für Bezieher von Sozialversicherungsleistungen ?

Unter bestimmten Umständen können jedoch Arbeitslose und Empfänger von Sozialhilfe, Hartz IV Geld Empfänger, den Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ohne Beitragszahlung verlieren. Lebt der Bezieher von Sozialversicherungsleistungen in einer Lebensgemeinschaft mit einem Partner welcher über ein zu hohes Einkommen verfügt, so kann der Anspruch auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft verloren gehen. Liegt ein solcher Fall vor, so hat der Bezieher von Sozialversicherungsleistungen jedoch die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Eine private Ergänzungsversicherung rundet die Versicherungsleistungen im medizinischen Bereich ab.
 








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