Verschieden Gruppen können sich in Deutschland freiwillig in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Zu diesem Personenkreis
gehören:
- Empfänger von Sozialhilfe (Hartz IV)
- beamtete Personen
- Asylbewerber
Es besteht für die Empfänger von Sozialhilfe (Hartz IV) die Möglichkeit eine
Versicherungskarte von einer Krankenkasse zu Abrechnungszwecken zu erhalten.
In einem solchen Fall werden die entstehenden Kosten jedoch nicht von der
Krankenkasse, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen, bezahlt.
Unter bestimmten Umständen können jedoch Arbeitslose und
Empfänger von
Sozialhilfe, Hartz IV Geld Empfänger, den Anspruch auf eine Mitgliedschaft
in der gesetzlichen Krankenkasse ohne Beitragszahlung verlieren. Lebt der
Bezieher von Sozialversicherungsleistungen in einer Lebensgemeinschaft mit
einem Partner welcher über ein zu hohes Einkommen verfügt, so kann der
Anspruch auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft verloren gehen. Liegt ein
solcher Fall vor, so hat der Bezieher von Sozialversicherungsleistungen
jedoch die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu versichern. Eine private
Ergänzungsversicherung
rundet die Versicherungsleistungen im medizinischen Bereich ab.