Es gibt in Deutschland zwei Arten von Krankenversicherungen, die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV genannt und die private Krankenversicherung, PKV genannt.
Die wichtigsten Unterschiede bestehen in der Art der Beitragsberechnung und
in dem unterschiedlichen Leistungsangebot. Abhängig von dem Geschlecht und
dem Alter berechnet sich der monatliche Versicherungsbeitrag in einer
privaten Krankenversicherung individuell. Bei der Berechnung des zu
zahlenden Beitragssatzes spielen auch Faktoren wie die gesundheitliche
Verfassung und die persönlichen Lebensgewohnheiten eine wichtige Rolle. Der
zu Versichernde kann in der PKV zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher
Leistungsangebote auswählen. Eine
Versicherung in der PKV ist immer
freiwillig und selbstbestimmt.
Für die gesetzliche Krankenversicherungen gelten andere Regelungen. Die GKV
bildet einen Teil des Solidarsystems in unserer Gesellschaft. Aus diesem
Grund sind bestimmte gesellschaftliche Gruppen versicherungspflichtig. Die
Versicherungspflicht in der GKV besteht für:
- Empfänger von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente)
- Studenten
- Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen
Angestelltenverhältnis, sofern das monatliche Einkommen eine bestimmte,
gesetzliche Vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschreitet